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0201010001

Kinderlärm im Mietverhältnis
Eine Vermieterin sah eine Störung des Hausfriedens durch Kinder im Miethaus als gegeben an und kündigte der zugehörigen Familie fristlos den Mietvertrag. Bemängelt wurde Lärm im Treppenflug, lautes Herumspringen und -trampeln, geräuschvolles Bewegen der Jalousien, Staubsaugen und weitere Geräusche. (Dokument, 4 Seiten, pdf, Größe <50 kB)   
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